Besucherordnung

Stand 1. Februar 2017


Sehr geehrte Besucherin und sehr geehrter Besucher,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Museum und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Wir möchten Sie hiermit auf unsere Hausordnung aufmerksam machen.
Ziel und Zweck der Hausordnung:
Die Hausordnung soll dazu beitragen, den Museumsbesuch in ruhiger und ungestörter Atmosphäre zu genießen, Kunstwerke und Architektur vor Schäden zu schützen und die allgemeine Sicherheit zu erhöhen. Mit dem Betreten der Räume des Museums erkennen die Besucherinnen und Besucher (auch Firmen) die Hausregeln und alle Anordnungen betreffend Sicherheit an.

  1. Der Besuch der Räume des KUNST HAUS WIEN verpflichtet zur Einhaltung der Hausordnung.
  2. Öffnungszeiten und Eintrittspreise des KUNST HAUS WIEN können bei der Kassa eingesehen werden. Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in die Ausstellungsräume. Die Eintrittskarte ist während des Besuches auf Ersuchen des Aufsichtspersonals vorzuweisen.
  3. Der Eintrittspreis kann nach Eintritt in die Ausstellungsräume nicht mehr erstattet werden. Das für Führungen zu leistende Entgelt kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Führungsbeginn versäumt wurde.
  4. Das Rauchen, Essen und Trinken sowie das Telefonieren in den Räumlichkeiten des KUNST HAUS WIEN sind nicht gestattet.
  5. Schirme, Regenbekleidung, Rucksäcke und größere Taschen müssen bei der Garderobe abgegeben werden. Das Museum übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Wertgegenstände. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschen und Rucksäcke oder sonstige Behältnisse sowie den/die Besucher:in selbst oberflächlich auf gefährliche Gegenstände oder solche, die nicht ins Museumsinnere mitgenommen werden dürfen, zu durchsuchen.
  6. Das Fotografieren und Filmen der Kunstwerke und Ausstellungsstücke ist untersagt.
  7. Die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Blindenhunden) ist nicht gestattet.
  8. Die Mitnahme von Fahrrädern, Skootern und dergleichen in das Museum ist verboten.
  9. Kinder unter 11 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zu den Ausstellungen. Für manche Ausstellungen gelten Altersbeschränkungen, die bei der Kassa angeschlagen werden.
  10. Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt, beschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten.
  11. LehrerInnen, GruppenleiterInnen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer  Begleitung befinden, verantwortlich.
  12. Die Anweisungen des Besucherdienstes sind unbedingt zu befolgen. BesucherInnen, die gegen die Hausordnung verstoßen, kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. Der Eintrittspreis kann in diesem Fall nicht zurückerstattet werden.
  13. Fundgegenstände werden zunächst an der Garderobe (bzw. wertvolle Gegenstände an der Kassa) hinterlegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden dem Fundamt übergeben.
  14. Bei Ertönen eines akustischen Alarms sind die Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals zu befolgen.

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